Die Nordseeinsel Norderney ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern auch ein gefragter Standort für Zweitwohnungen und Ferienimmobilien. Doch wer hier eine Wohnung besitzt, die nicht als Hauptwohnsitz dient, sieht sich mit einer zusätzlichen finanziellen Verpflichtung konfrontiert: der Zweitwohnungssteuer. Diese kommunale Abgabe betrifft nahezu alle Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen oder zeitweise vermieten – und sie kann je nach Nutzung erheblich variieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer steuerpflichtig ist, wie die Steuer berechnet wird und welche Nachweise erforderlich sind, um die Steuerlast zu senken. Wir zeigen Ihnen außerdem, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen und wie Sie mit professioneller Unterstützung Ihre Pflichten effizient erfüllen können.
Ob Sie bereits Eigentümer sind oder den Kauf einer Ferienwohnung auf Norderney planen – dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Zweitwohnungssteuer auf dem aktuellen Stand 2025.
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz und § 3 Abs. 1 NKAG Niedersachsen. Sie wird von der Stadt Norderney auf das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung erhoben – unabhängig davon, ob sie selbst genutzt oder vermietet wird.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerschuldner ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Dies umfasst:
- Eigentümer bei Selbstnutzung
- Nutzungsberechtigte bei Nießbrauch, Wohnrecht oder unentgeltlicher Überlassung
- Mieter oder Pächter bei dauerhafter Nutzung
- Bei mehreren Inhabern: gesamtschuldnerische Haftung
Maßgeblich ist nicht der Eintrag im Melderegister, sondern die tatsächliche Verfügbarkeit der Wohnung zu Wohnzwecken.
Wann beginnt und endet die Steuerpflicht?
- Beginn: mit dem Innehaben der Wohnung. Erfolgt dies nach dem 1. Januar, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des Folgemonats.
- Ende: mit Aufgabe der Nutzung oder dem Entfall der Eigenschaft als Zweitwohnung.
Gibt es eine Meldepflicht?
Ja. Wer eine Zweitwohnung auf Norderney bezieht, muss dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Bezug schriftlich mitteilen. Unterbleibt die Meldung, drohen Nachzahlungen und ggf. Bußgelder.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Steuer wird auf Grundlage folgender Komponenten berechnet:
- Steuermaßstab: Die Jahresnettokaltmiete oder eine ortsübliche Vergleichsmiete, falls keine Miete gezahlt wird.
- Nutzungsfaktor: Je nach Umfang der Eigennutzung oder Vermietung.
- Steuersatz: 20 % des Steuermaßstabs × Nutzungsfaktor.
Beispiel: Jahresmiete 12.000 € × Nutzungsfaktor 1,0 = 2.400 € Steuer.
Nutzungsfaktor – abhängig von Eigennutzung und Vermietung
Der Nutzungsfaktor reduziert den Steuerbetrag bei nachgewiesener Fremdvermietung:
| Nutzungsform | Nutzungsfaktor |
|---|---|
| Eigennutzung, keine Nachweise | 1,0 |
| max. 62 Eigennutzungstage oder 304–322 Vermietungstage | 0,8 |
| 21–42 Eigennutzungstage oder 323–344 Vermietungstage | 0,6 |
| max. 20 Eigennutzungstage oder >344 Vermietungstage | 0,4 |
| ganzjährige Fremdvermietung (Kapitalanlage) | 0,0 |
Fristen und Nachweise
- Bis 15. Januar des Folgejahres müssen Sie einreichen:
- einen Vermittlungsvertrag oder
- ein Gästeverzeichnis
- Ohne fristgerechte Nachweise wird automatisch Nutzungsfaktor 1,0 angesetzt.
- Eine Rückerstattung ist nachträglich möglich, wenn Vermietung belegt wird.
Sonderfälle: Mobilheime und Wohnmobile
Auch Mobilheime, Wohnmobile oder Campingwagen gelten als Zweitwohnungen, wenn sie länger als zwei Monate aufgestellt und zum Wohnen geeignet sind. Hier dient die jährliche Standplatzmiete als Bemessungsgrundlage.
Warum erhebt Norderney die Steuer?
Die Stadt finanziert damit u. a. Infrastruktur, Müllentsorgung und Verwaltungsaufwand, der durch Zweitwohnungsnutzer entsteht. Die Steuer dient außerdem der Lenkung des Wohnungsmarktes.
Fazit
Die Zweitwohnungssteuer Norderney betrifft nahezu alle Eigentümer von Ferienimmobilien. Die Höhe hängt maßgeblich von Ihrer Eigennutzung bzw. Vermietung ab. Wer seine Wohnung professionell vermieten lässt und die Nachweise fristgerecht einreicht, kann die Steuerlast deutlich senken.
Als erfahrene Hausverwaltung unterstützen wir Sie gern bei der Bewertung, Dokumentation und Kommunikation mit der Stadt Norderney.