Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen: So vermeiden Sie doppelte Zahlungen

Kategorie: Abgaben

Wer in Deutschland eine Zweitwohnung besitzt, kennt das Problem: Für jede Wohnung wird grundsätzlich der Rundfunkbeitrag fällig – unabhängig davon, ob dort ein Fernseher steht oder nicht. Das kann schnell teuer werden. Doch seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es eine Lösung: Sie können sich für Ihre Zweitwohnung von der Zahlung befreien lassen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und worauf Sie achten müssen.

Warum gibt es die Befreiung?

Bis 2018 mussten Personen mit Zweitwohnung doppelt zahlen. Das wurde als ungerecht empfunden, denn der Beitrag ist eigentlich pro Haushalt gedacht. Im Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16) erklärte das Bundesverfassungsgericht die doppelte Belastung für verfassungswidrig. Die Richter stellten klar: Der Rundfunkbeitrag darf nicht mehrfach für denselben Beitragsschuldner erhoben werden.

In Folge wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angepasst: Seit dem 1. Juni 2020 können sich Inhaber einer Zweitwohnung befreien lassen, sofern sie für die Hauptwohnung zahlen.
Zum Urteil

Wie funktioniert die Befreiung?

Die Befreiung ist kein Automatismus – Sie müssen aktiv einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen gemeldet sind und Sie für die Hauptwohnung bereits den Rundfunkbeitrag entrichten. Die Befreiung gilt ausschließlich für die antragstellende Person. Andere volljährige Bewohner müssen selbst tätig werden.

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Offizielles Formular „Befreiung für Nebenwohnung“
  • Erweiterte Meldebescheinigung (zeigt Haupt- und Nebenwohnung)
  • Beitragsnummer der Hauptwohnung
  • Kopie des Personalausweises

Formular online ausfüllen oder herunterladen: Direkt zum online Formular

Fristen und Dauer

Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die Zweitwohnung, dann gilt die Befreiung rückwirkend ab Einzugsdatum. Bei späterer Antragstellung beginnt die Befreiung erst im Folgemonat. In der Regel wird sie für ein Jahr gewährt – danach müssen Sie erneut beantragen, wenn die Zweitwohnung weiterhin besteht.

Praktische Tipps

Beantragen Sie die erweiterte Meldebescheinigung, nicht die einfache – sonst wird der Antrag abgelehnt. Versenden Sie den Antrag per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. Prüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Sonderfälle

Auch Ferienwohnungen oder Gartenlauben können befreit werden. Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG bezieht, kann zusätzlich eine Befreiung beantragen – sogar rückwirkend. Für Studierende gilt: Die Hauptwohnung muss auf den eigenen Namen laufen.

Fazit

Mit wenigen Schritten vermeiden Sie doppelte Zahlungen und sparen bares Geld. Nutzen Sie die Befreiungsmöglichkeit und entlasten Sie Ihr Budget.

Verfasst von: Tobias Schnippering